Eigentumswohnung (*kurz:Eigentumswohnung*) ist ein rechtlicher Begriff des Immobilieneigentums, der sich auf eine einzelne Eigentumseinheit innerhalb eines Gebäudes/Anwesens mit mehreren Wohneinheiten bezieht und gemeinsam mit anderen Immobilieneigentümern an dem Grundstück, auf dem sich das jeweilige Gebäude befindet, Eigentum ist. Eigentümer von Eigentumswohnungen sind (in den meisten Fällen) Eigentümer des Inneren ihrer Wohneinheit und Miteigentümer aller Gebäudeelemente, die „gemeinsame Elemente“ darstellen.
Beispiel
1985–90; Eigentumswohnung Eine Hochhaus-Eigentumswohnung mit Blick auf das Meer.