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Kann Ihre Hausversicherung angeben, dass die Immobilie unbewohnt ist, wenn Sie länger als 30 Tage im Krankenhaus bleiben?

Ob der Hausversicherer eine Immobilie als unbewohnt betrachten kann, hängt von den spezifischen Bedingungen der Versicherungspolice ab. Typischerweise definieren Hausratversicherungen „unbewohnt“ als eine Immobilie, die für eine bestimmte Anzahl aufeinanderfolgender Tage, die zwischen 30 und 60 Tagen liegen kann, leer steht. Einige Richtlinien können jedoch andere Definitionen haben oder Ausnahmen von dieser Regel zulassen, beispielsweise wenn die Immobilie von einem Hausmeister bewohnt wird oder wenn der Hausbesitzer vorübergehend im Krankenhaus bleibt.

Generell gilt:Wenn Sie vorhaben, für längere Zeit von zu Hause weg zu sein, auch wegen eines Krankenhausaufenthalts, ist es wichtig, Ihre Hausversicherungspolice sorgfältig zu prüfen, um die spezifischen Bedingungen für unbewohnte Immobilien zu verstehen. Wenn Sie Bedenken haben, sollten Sie sich an Ihren Versicherer wenden, um dessen Definition von „unbewohnt“ und die möglichen Folgen eines längeren Leerstands Ihrer Wohnung zu klären. Einige Versicherer verlangen möglicherweise, dass Sie zusätzliche Maßnahmen ergreifen, z. B. die Sicherung des Eigentums oder die regelmäßige Kontrolle durch jemanden, um den Versicherungsschutz während Ihrer Abwesenheit aufrechtzuerhalten. Durch die Kommunikation mit Ihrem Versicherer und die Einhaltung seiner Anforderungen können Sie sicherstellen, dass Ihr Zuhause geschützt bleibt und Ihr Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt wird.

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