Im Immobilienbereich steht PSA für Property Service Agreement. Dabei handelt es sich um einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen einem Immobilieneigentümer und einem Immobiliendienstleister, beispielsweise einer Hausverwaltung oder einem Auftragnehmer. Es beschreibt die konkreten Leistungen, die erbracht werden, wie Reparaturen, Wartungen und Objektbesichtigungen, sowie die entsprechenden Verantwortlichkeiten beider Parteien. Darüber hinaus enthält das PSA in der Regel Einzelheiten zur Vertragsdauer, zu den Gebühren und Entgelten für erbrachte Dienstleistungen sowie zu etwaigen Kündigungsbestimmungen oder -bedingungen. Diese Vereinbarung dient als umfassender Fahrplan für eine effektive Immobilienverwaltung und soll die Interessen sowohl des Immobilieneigentümers als auch des Dienstleisters wahren.