1. Eine schriftliche Sicherheits- und Gesundheitsrichtlinie die allen Mitarbeitern und Auftragnehmern mitgeteilt wird.
2. Verfahren zur Erkennung, Bewertung und Beherrschung von Gefahren am Arbeitsplatz, einschließlich solcher, die mit Tätigkeiten von Auftragnehmern verbunden sind.
3. Ein System zur Schulung von Mitarbeitern und Auftragnehmern in Sicherheits- und Gesundheitsverfahren, einschließlich derjenigen, die speziell für ihre Arbeit gelten.
4. Ein System zur Gewährleistung der Einhaltung durch Auftragnehmer mit allen geltenden Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften und -normen.
5. Ein System zur Überwachung der Sicherheitsleistung von Auftragnehmern und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen ergreifen.
6. Ein System zur Untersuchung von Unfällen mit Auftragnehmern und Vorfälle und ergreifen Maßnahmen, um ähnliche Vorkommnisse zu verhindern.
7. Ein System zur Bereitstellung von Feedback für Auftragnehmer auf ihre Sicherheitsleistung.
Durch die Sicherstellung, dass Auftragnehmer über ein wirksames Sicherheits- und Gesundheitsmanagementprogramm verfügen, können VPP-Standorte dazu beitragen, die Sicherheit und Gesundheit aller Arbeitnehmer auf dem Standort, einschließlich Auftragnehmern, zu schützen.
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