Die USCG verlangt nicht, dass Rettungswesten in „gebrauchsfähigem Zustand“ sind. Einige Kommunalverwaltungen oder Bootsinspektoren verwenden diesen Begriff oder verweisen bei der Beurteilung auf Herstelleranweisungen (die unter Umständen verlangen, dass Rettungswesten in „gebrauchsfähigem Zustand“ sind), aber der Begriff ist in den Bundesrichtlinien nicht definiert.