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Welche Gesetzgebung regelt die Bereitstellung und Verwendung von PSA durch Pflegepersonal?

Verordnung zur persönlichen Schutzausrüstung am Arbeitsplatz von 1992 (PSA-Verordnung)

Diese Vorschriften verpflichten Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen, wenn Risiken für ihre Gesundheit und Sicherheit bestehen, die mit anderen Mitteln nicht ausreichend kontrolliert werden können. Die Vorschriften verpflichten die Mitarbeiter auch dazu, die PSA ordnungsgemäß zu verwenden und zu warten.

Gesetz über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz usw. von 1974 (HSWA)

Dieses Gesetz verpflichtet Arbeitgeber allgemein dazu, die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlergehen ihrer Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Pflicht, bei Bedarf PSA zur Verfügung zu stellen.

Management of Health and Safety at Work Regulations 1999 (MHSWR)

Diese Vorschriften verlangen von Arbeitgebern, eine Gefährdungsbeurteilung ihres Arbeitsplatzes durchzuführen und etwaige Risiken für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu ermitteln. Bei Risiken, die mit anderen Mitteln nicht ausreichend beherrschbar sind, müssen Arbeitgeber PSA bereitstellen.

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