Damit eine mitwirkende Ursache von der Versicherung abgedeckt wird, muss sie eine unmittelbare Ursache des Schadens sein. Eine unmittelbare Ursache ist eine Ursache, die in direktem Zusammenhang mit dem Schaden steht und ohne die der Schaden nicht eingetreten wäre. Im Beispiel des Brandes war die Fahrlässigkeit des Nachbarn eine unmittelbare Schadensursache, da der Brand nicht ausgebrochen wäre, wenn der Nachbar nicht fahrlässig gehandelt hätte.
Wenn sich herausstellt, dass eine mitverursachende Ursache durch die Versicherung gedeckt ist, kann der Versicherte möglicherweise Schadensersatz von der anderen Partei verlangen, die für die Ursache verantwortlich ist. Die Höhe des erstattungsfähigen Schadens kann jedoch gemindert werden, wenn die eigene Fahrlässigkeit des Versicherten zur Schadensursache beigetragen hat. In einigen Fällen kann dem Versicherten die Geltendmachung von Schadensersatz gänzlich verwehrt werden, wenn seine eigene Fahrlässigkeit die Hauptursache für den Schaden war.
Der Mitverursachungsgrund ist ein wichtiger Begriff im Versicherungsrecht, da er dabei hilft, festzustellen, wer für einen Schaden haftet und wie viel Schadenersatz erstattet werden kann.
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