Bei Gebäuden mit einer Personenzahl von weniger als 50 Personen darf der maximale Abstand zu einer Notausgangstür 100 Fuß (30,48 Meter) nicht überschreiten. Bei Gebäuden mit einer Personenzahl von 50 oder mehr Personen darf der maximale Abstand zu einer Notausgangstür 150 Fuß (45,72 Meter) nicht überschreiten.
Diese Abstände können reduziert werden, wenn die Notausgänge in einem besprenkelten Bereich liegen oder das Gebäude mit einer automatischen Rauchmelde- und Alarmanlage ausgestattet ist.
Neben den maximalen Abstandsvorgaben gibt das IBC auch die Mindestbreite von Notausgangstüren und die maximale Personenzahl an, die pro Tür bedient werden kann. Diese Anforderungen richten sich nach der Personenbelastung des Gebäudes.
Es ist wichtig zu beachten, dass dies lediglich die Mindestanforderungen für Notausgänge sind. Gebäudeeigentümer und -verwalter müssen möglicherweise zusätzliche Notausgänge bereitstellen oder andere Änderungen vornehmen, um die Sicherheit ihrer Bewohner im Falle eines Brandes oder eines anderen Notfalls zu gewährleisten.
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