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Kann ein Krankenhaus eine Gebühr für ein Überlaufbett in der Notaufnahme erheben, bei dem es sich um einen Patienten handelt, der darauf wartet, in einer anderen Einrichtung untergebracht zu werden?

In den Vereinigten Staaten können Krankenhäuser ein Überlaufbett in der Notaufnahme in Rechnung stellen, wenn der Patient auf die Unterbringung in einer anderen Einrichtung wartet. Dies wird als „Boarding-Gebühr“ bezeichnet. Die Höhe der Gebühr kann je nach Krankenhaus und Verweildauer des Patienten im Überlaufbett variieren.

Überlaufbetten werden typischerweise verwendet, wenn die Notaufnahme voll ist und im Krankenhaus keine anderen Betten verfügbar sind. Patienten in Überlaufbetten erhalten in der Regel das gleiche Maß an Pflege wie Patienten in normalen Krankenhausbetten, müssen sich jedoch möglicherweise ein Zimmer mit anderen Patienten teilen oder in einem Flur oder an einem anderen nicht traditionellen Ort untergebracht werden.

Die Verpflegungsgebühren können für Patienten eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, insbesondere wenn sie nicht oder unterversichert sind. In einigen Bundesstaaten gibt es Gesetze, die den Betrag begrenzen, den Krankenhäuser für die Unterbringungskosten erheben können, und einige Krankenhäuser gewähren Patienten, die ihre Rechnungen vollständig bezahlen, Ermäßigungen.

Wenn Sie in eine Notaufnahme eingeliefert werden und in einem Überlaufbett untergebracht werden, erkundigen Sie sich unbedingt nach den Kosten für die Unterbringungsgebühr. Möglicherweise möchten Sie sich auch an Ihre Versicherungsgesellschaft wenden, um herauszufinden, ob diese die Kosten übernimmt.

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