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Wie werden gefangene Seelsorger und medizinisches Personal kategorisiert – sofern sie als solche erkannt werden?

Gefangene Seelsorger und medizinisches Personal werden gemäß den Genfer Konventionen als „Nichtkombattanten“ oder „geschützte Personen“ eingestuft. Dies bedeutet, dass sie nicht als rechtmäßige militärische Ziele gelten und vor Schaden geschützt werden müssen. Sie müssen menschlich behandelt werden und die gleichen Grundrechte wie andere Nichtkombattanten erhalten, etwa das Recht auf Nahrung, Wasser, Unterkunft und medizinische Versorgung. Darüber hinaus dürfen sie keiner Form von Zwang, Einschüchterung oder Demütigung ausgesetzt werden.

Auch Seelsorger und medizinisches Personal müssen die Möglichkeit haben, ihre religiösen oder medizinischen Pflichten ungehindert wahrzunehmen. Dazu gehört das Recht auf spirituelle Beratung und Unterstützung für Angehörige ihres eigenen Glaubens sowie das Recht auf medizinische Versorgung von Verwundeten und Kranken.

Schließlich müssen gefangene Seelsorger und medizinisches Personal so schnell wie möglich nach Ende des Konflikts in ihr Heimatland zurückgeführt werden.

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