Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Regel, dass Ärzte eine Krankenhausprivilegierung benötigen, um als Arzt praktizieren zu können. Beispielsweise gestatten einige Bundesstaaten Ärzten, in Kliniken und anderen ambulanten Einrichtungen zu praktizieren, ohne über Krankenhausprivilegien zu verfügen. Darüber hinaus können einige Ärzte möglicherweise eine Vertretungsberechtigung erhalten, die es ihnen ermöglicht, vorübergehend in einem Krankenhaus zu praktizieren, ohne über die volle Krankenhausprivilegierung zu verfügen.
Letztendlich hängt die Entscheidung, ob ein Arzt Krankenhausprivilegien benötigt, um als Arzt zu praktizieren, von dem jeweiligen Staat und Krankenhaus ab, in dem er praktiziert. Es ist wichtig, sich bei der zuständigen Landesärztekammer und der Krankenhausverwaltung über die Voraussetzungen für den Erhalt der Krankenhausprivilegien zu erkundigen.
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