a) Ställe:Große Freiflächen mit Umzäunung für Rindergruppen.
b) Ställe:Kleinere, geschlossene Räume für einzelne Rinder oder kleine Gruppen.
c) Ställe:Geschlossene Strukturen zum Schutz vor extremen Wetterbedingungen und zur Unterbringung von Kälbern.
2. Fütterung und Wasser:
a) Futterplätze oder Futtertröge:Lange, schmale Behälter, in denen das Vieh Zugang zum Futter hat.
b) Heuraufen oder Futterhäuschen:Konstruktionen zur Aufnahme und Abgabe von Heu.
c) Wassertröge oder Tanks:Große Behälter, um ständigen Zugang zu sauberem Wasser zu gewährleisten.
3. Handhabungseinrichtungen:
a) Rutschen:Schräge Rampen, die es ermöglichen, Rinder für medizinische Behandlungen, Impfungen usw. sicher festzuhalten.
b) Kopftore:Vorrichtungen, die den Kopf einer Kuh für Behandlungen festhalten.
c) Gedrängeställe:Geschlossene Bereiche, in denen das Vieh gesammelt und sortiert wird, bevor es bewegt wird.
4. Lagerung:
a) Heulagerstätten:Scheunen, Schuppen oder überdachte Gebäude zur Lagerung von Heu.
b) Futterlagereinrichtungen:Silos, Behälter oder Lager zur Lagerung von Futter und Getreide.
5. Abfallmanagement:
a) Güllelager oder Lagunen:Einrichtungen zum Sammeln, Lagern und Verwalten von Gülle.
b) Geeignete Entsorgungssysteme für Abwasser, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren.
6. Veterinärmedizinische Einrichtungen:
a) Kleine Kliniken oder Behandlungsbereiche für Routinepflege und kleinere Behandlungen.
b) Isolationsställe für Tiere, die krankheitsbedingt abgesondert werden müssen.
7. Abkalbeanlagen:
a) Entbindungsställe oder -boxen, die eine saubere und sichere Umgebung für die Geburt bieten sollen.
b) Kälberställe zur Unterbringung und Überwachung junger Kälber.
8. Fechten:
a) Umzäunung zur Sicherung der gesamten Farm- oder Ranchgrenze.
b) Interne Zäune zur Abtrennung der Weiden und zur Bewirtschaftung der Weideflächen.
9. Arbeitseinrichtungen:
a) Be- und Entladeeinrichtungen für den Viehtransport mit Lastkraftwagen oder Anhängern.
b) Waagen zum Wiegen von Rindern und zur Überwachung ihres Wachstums und Gesundheitszustands.
10. Weide- und Weideflächen:
a) Gepflegte Weiden, die nahrhaftes Weidefutter bieten.
b) Kontrollierte Beweidungspraktiken zur Gewährleistung einer nachhaltigen Weidebewirtschaftung.
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