1. Aktive Datensätze :Während ein Patient aktiv in einer medizinischen Einrichtung behandelt wird, gelten seine Krankenakten als aktiv und für das behandelnde Gesundheitsteam zugänglich.
2. Übertragene oder abgelehnte Pflegeakten :Wenn ein Patient seine Pflege an eine andere medizinische Einrichtung überträgt oder weitere Pflege ablehnt, können einige Aufzeichnungen mit Zustimmung des Patienten oder soweit gesetzlich zulässig an den neuen Anbieter übertragen oder weitergegeben werden.
3. Inaktive Datensätze :Nachdem die Behandlung eines Patienten abgeschlossen oder eingestellt wurde, können seine Krankenakten als inaktiv betrachtet und an einem sicheren Ort gespeichert werden. Die Einrichtung speichert diese inaktiven Aufzeichnungen in der Regel für einen bestimmten Zeitraum, der durch lokale Gesetze, Vorschriften oder institutionelle Richtlinien festgelegt wird.
4. Mindestaufbewahrungsfristen :In vielen Gerichtsbarkeiten sind medizinische Einrichtungen verpflichtet, Krankenakten für einen Mindestzeitraum aufzubewahren. Dieser Zeitraum kann mehrere Jahre bis Jahrzehnte betragen.
5. Gesetzliche Beschränkungen :In einigen Fällen unterliegen medizinische Unterlagen möglicherweise besonderen gesetzlichen Anforderungen oder gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich der Aufbewahrungsfrist. Beispielsweise kann es in einigen Fällen von Kunstfehlern erforderlich sein, bestimmte Aufzeichnungen über einen längeren Zeitraum aufzubewahren.
6. Professionelle Standards :Gesundheitsorganisationen können auch freiwillige professionelle Standards oder Akkreditierungsanforderungen hinsichtlich der Aufbewahrung medizinischer Unterlagen befolgen.
7. Patientenanfrage: In einigen Gerichtsbarkeiten haben Patienten möglicherweise das Recht, eine Kopie ihrer Krankenakten anzufordern oder ihre Unterlagen nach einer bestimmten Zeit vernichten oder entfernen zu lassen.
Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei um allgemeine Richtlinien handelt und die Vorschriften je nach Gerichtsbarkeit und Region erheblich variieren können. Patienten sollten sich an die medizinische Einrichtung wenden oder sich an die zuständigen Gesundheitsbehörden wenden, um sich über die spezifischen Richtlinien und Praktiken zur Aufbewahrung von Daten bei ihrem Gesundheitsdienstleister zu erkundigen.
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