Krankenakten werden in der Regel für einen Zeitraum aufbewahrt, der durch staatliche und bundesstaatliche Vorschriften festgelegt ist und variieren kann. In der Regel werden medizinische Unterlagen fünf bis sieben Jahre lang ab dem Datum des letzten Besuchs des Patienten oder dem Abschlussdatum der Behandlung aufbewahrt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist müssen die Krankenakten des Patienten auf eine Weise vernichtet oder dauerhaft gelöscht werden, die die Privatsphäre des Patienten schützt.