Im Allgemeinen nein. Bei Krankenakten handelt es sich um juristische Dokumente, die vertrauliche Patienteninformationen enthalten. Daher sind Ärzte gesetzlich verpflichtet, diese für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Die genaue Aufbewahrungsfrist variiert von Land zu Land und von Staat zu Staat, beträgt jedoch in der Regel mehrere Jahre.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist können Ärzte die Krankenakten des Patienten gemäß den örtlichen Gesetzen und Vorschriften sicher vernichten.