In den Vereinigten Staaten ist der J.D. der höchste juristische Abschluss, der erworben werden kann. Es entspricht einem Doktortitel in Philosophie (Ph.D.) in anderen Disziplinen. Allerdings gilt der J.D. als Berufsabschluss, während der Ph.D. gilt als akademischer Abschluss. Diese Unterscheidung spiegelt sich in der Tatsache wider, dass J.D.-Absolventen typischerweise als „Rechtsanwälte“ oder „Anwälte“ bezeichnet werden, während Ph.D. Absolventen werden üblicherweise als „Professoren“ oder „Ärzte“ bezeichnet.
In einigen Ländern ist der J.D. nicht der höchste Juraabschluss, der erworben werden kann. Im Vereinigten Königreich ist beispielsweise der Doctor of Laws (LL.D.) der höchste Abschluss in Rechtswissenschaften. Der J.D. gilt jedoch nach wie vor als prestigeträchtiger juristischer Abschluss und genießt weltweit große Anerkennung.
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