Nein, durch die Heirat mit einem Arzt wird nicht automatisch der Titel „Dr.“ verliehen. an den Ehegatten. Der Titel „Dr.“ wird mit Personen in Verbindung gebracht, die einen Doktortitel erworben haben, beispielsweise einen medizinischen Abschluss (M.D.), einen Doktortitel in Philosophie (Ph.D.) oder andere Arten von höheren akademischen Abschlüssen.