Gesundheitsdienstleister wie Ärzte, Krankenschwestern und Krankenhäuser sind für die Führung der Patientenakten verantwortlich. Diese Aufzeichnungen enthalten wichtige Informationen über die Krankengeschichte eines Patienten, einschließlich Erkrankungen, Medikamente, Allergien, Testergebnisse und Behandlungspläne. Gesundheitsdienstleister sind gesetzlich verpflichtet, Patientenakten vertraulich und sicher zu behandeln und müssen bestimmte Protokolle für den Zugriff, die Aktualisierung und die Speicherung dieser Unterlagen befolgen.