Nach den Genfer Konventionen gelten gefangene Seelsorger und medizinisches Personal als „Nichtkombattanten“. Dies bedeutet, dass sie nicht direkt an Kampfhandlungen beteiligt sind und nicht als legitime Angriffsziele gelten. Nichtkombattanten haben Anspruch auf menschenwürdige Behandlung und dürfen keiner Gewalt, Einschüchterung oder anderen Formen der Misshandlung ausgesetzt werden.