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Sind Haustiere in ambulanten Krankenhauseinrichtungen erlaubt?

Haustiere sind in ambulanten Klinikeinrichtungen grundsätzlich nicht gestattet. Es gibt einige Ausnahmen von dieser Regel, beispielsweise für Servicetiere, Therapietiere und Tiere zur emotionalen Unterstützung. Assistenztiere werden darauf trainiert, bestimmte Aufgaben für Menschen mit Behinderungen auszuführen, wie z. B. das Holen von Gegenständen, das Öffnen von Türen oder die Bereitstellung von Mobilitätshilfen. Therapietiere werden eingesetzt, um Menschen in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen und Hospizen Trost und Unterstützung zu bieten. Tiere zur emotionalen Unterstützung werden eingesetzt, um Menschen mit emotionalen oder geistigen Behinderungen Trost und Unterstützung zu bieten.

Damit Servicetiere, Therapietiere und Tiere zur emotionalen Unterstützung in ambulanten Krankenhauseinrichtungen zugelassen werden, müssen sie in der Regel bestimmte Anforderungen erfüllen. Zu diesen Anforderungen können gehören:

* Das Tier muss brav und sozialisiert sein.

* Das Tier muss über aktuelle Impfungen verfügen und über ein gültiges Gesundheitszeugnis verfügen.

* Das Tier muss jederzeit ein Geschirr oder eine Leine tragen.

* Das Tier muss von einem Hundeführer begleitet werden, der das Tier kontrollieren kann und mit dem Verhalten des Tieres vertraut ist.

In einigen Fällen können in ambulanten Krankenhauseinrichtungen zusätzliche Einschränkungen für Haustiere gelten, z. B. die Verpflichtung, sie in einem dafür vorgesehenen Bereich zu halten oder einen Maulkorb zu tragen. Es ist wichtig, dass Sie sich im Voraus mit der ambulanten Krankenhauseinrichtung in Verbindung setzen, um sich über deren Richtlinien für Haustiere zu erkundigen.

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