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Gesundheitsdienstleister sind zur Einhaltung des HIPAA verpflichtet und müssen die Privatsphäre der medizinischen Patientenakten schützen. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf Krankenakten haben und dass Krankenakten nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie bestimmt sind.
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