Medicare Teil B (Krankenversicherung) kann medizinische Alarmüberwachungsdienste abdecken, wenn diese als medizinisch notwendig erachtet und von einem Arzt verschrieben werden. Um Anspruch auf Versicherungsschutz zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Medizinische Notwendigkeit: Die medizinische Alarmüberwachung muss als medizinisch notwendig erachtet werden, um einen bestimmten medizinischen Zustand zu diagnostizieren, zu behandeln oder zu verwalten. Das bedeutet, dass es für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden von wesentlicher Bedeutung sein muss und nicht nur der Bequemlichkeit oder dem Seelenfrieden dient.
2. Ärztliche Verschreibung: Ein Arzt muss die medizinische Alarmüberwachung schriftlich anordnen. Das Rezept sollte Informationen über Ihren Gesundheitszustand, den Nutzen der Dienstleistung für Sie und die spezifischen Funktionen/Komponenten des Systems enthalten, die medizinisch notwendig sind.
3. Bestellender Arzt und/oder Lieferant: Die medizinische Alarmüberwachung muss von einem von Medicare zugelassenen Anbieter bereitgestellt und von einem bei Medicare registrierten Arzt oder einem anderen qualifizierten medizinischen Fachpersonal angeordnet werden.
Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel die Miete oder den Kauf des medizinischen Alarmgeräts (z. B. einen tragbaren Anhänger oder ein Armband mit Notruftaste), monatliche Überwachungsgebühren und Notfalldienste. Es können jedoch Selbstbehalte, Zuzahlungen und Mitversicherungen anfallen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Medicare-Deckung für die Überwachung medizinischer Alarme variieren kann und die spezifischen Details der Deckung von Ihren individuellen Umständen und den Richtlinien Ihres Medicare Advantage-Plans oder Ihrer Medicare Supplement Insurance (Medigap)-Richtlinie abhängen können. Daher ist es immer am besten, den Versicherungsschutz und die Kosten bei Ihrem Gesundheitsdienstleister, Ihrem Medicare-Plan oder Ihrem Medicare-Zusatzversicherer zu klären.
www.alskrankheit.net © Gesundheitswissenschaften