Erfolgshonorare für Anwälte liegen in der Regel zwischen 20 und 40 % des in einem Fall eingetriebenen Gesamtbetrags, wobei der Kläger den verbleibenden Teil erhält. Dieser Prozentsatz kann jedoch abhängig von verschiedenen Faktoren variieren, wie z. B. der Erfahrung und dem Ruf des Anwalts, der Komplexität des Falles, der spezifischen Gerichtsbarkeit, in der der Fall verhandelt wird, und dem Zeit- und Ressourcenaufwand, der für die erfolgreiche Bearbeitung des Falles erforderlich ist.