* Sie sind zum Zeitpunkt der Fahrt im Krankenwagen bewusstlos oder aus anderen Gründen nicht in der Lage, einer Behandlung zuzustimmen.
* Sie sind minderjährig und Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten haben der Fahrt mit dem Krankenwagen nicht zugestimmt.
* Sie befinden sich in einer Notfallsituation und das Rettungsteam stellt fest, dass Sie ins Krankenhaus transportiert werden müssen.
In diesen Fällen können Sie auch dann für die Rechnung des Krankenwagens verantwortlich gemacht werden, wenn Sie der Leistung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. In einigen Bundesstaaten werden Ihnen beispielsweise möglicherweise keine Kosten für den Rettungsdienst in Rechnung gestellt, wenn Sie Opfer einer Straftat wurden oder wegen eines psychischen Notfalls ins Krankenhaus gebracht wurden.
Es ist wichtig zu beachten, dass Sie niemals gezwungen werden sollten, für einen Rettungsdienst zu zahlen, mit dem Sie nicht einverstanden waren. Wenn Sie eine Rechnung für einen Krankenwagendienst erhalten, von der Sie glauben, dass sie fehlerhaft ist, sollten Sie sich direkt an Ihre Versicherungsgesellschaft oder das Krankenwagenunternehmen wenden, um die Rechnung anzufechten.
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