Nein, die CPT-Codes 92014 und 92015 können nicht zusammen abgerechnet werden. Der CPT-Code 92014 steht für „Ultraschall, schwangere Gebärmutter, transabdominal“, während der CPT-Code 92015 für „Ultraschall, schwangere Gebärmutter, transvaginal“ steht. Da diese Codes für verschiedene Arten von Ultraschalluntersuchungen gelten, können sie nicht zusammen abgerechnet werden.