Auf den Praxisbesuchscode sollte eine Zuzahlung angewendet werden, da es sich dabei um eine Zahlung des Patienten für die Kosten des Praxisbesuchs handelt. Dabei handelt es sich in der Regel um einen festgelegten Betrag, der von der Krankenversicherung des Patienten festgelegt wird und in der Regel zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gezahlt wird. Durch die Anwendung der Zuzahlung auf den Praxisbesuchscode ist es einfacher, die Zahlungen des Patienten zu verfolgen und zu verwalten und sicherzustellen, dass der Patient seinen finanziellen Verpflichtungen für den Praxisbesuch nachkommt.