1. Verstorbener Patient :Ein verstorbener Patient kann sich auf einen verstorbenen Patienten beziehen. Wenn ein Patient verstirbt, werden die mit seiner Pflege verbundenen Krankenakten häufig als „abgelaufen“ gekennzeichnet, um anzuzeigen, dass der Patient nicht mehr lebt und aktiv behandelt wird.
2. Inaktiver Patient :Ein abgelaufener Patient kann auch ein Patient sein, der nicht mehr aktiv mit einem bestimmten Gesundheitsdienstleister oder einer bestimmten Klinik zusammenarbeitet. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie zum Beispiel:
- Übertragung der Pflege :Wenn ein Patient seine Pflege an einen anderen Gesundheitsdienstleister oder eine andere Klinik überträgt, kann er in den Unterlagen seines vorherigen Anbieters als abgelaufener Patient betrachtet werden.
- Versicherungswechsel :Wenn ein Patient den Versicherungsanbieter wechselt und sich von einem anderen medizinischen Fachpersonal behandeln lässt, kann er in den Unterlagen seines vorherigen Anbieters als abgelaufener Patient betrachtet werden.
- Patientenwahl :Ein Patient kann sich dafür entscheiden, die Pflege bei einem bestimmten Anbieter nicht mehr zu erhalten, was dazu führt, dass seine Unterlagen als abgelaufen markiert werden.
3. Administrative Schließung :In einigen Fällen können Krankenakten aufgrund des inaktiven Status administrativ geschlossen oder als abgelaufen gekennzeichnet werden. Dies kann passieren, wenn ein Patient über einen längeren Zeitraum keine medizinische Versorgung in Anspruch genommen oder mit einem Anbieter kommuniziert hat.
Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifische Definition des Begriffs „abgelaufener Patient“ je nach Gesundheitssystem und -einrichtung unterschiedlich sein kann. Im Allgemeinen handelt es sich jedoch um einen Patienten, der nicht mehr aktiv behandelt wird oder mit einem bestimmten Gesundheitsdienstleister zusammenarbeitet. Gesundheitsdienstleister verfügen in der Regel über Richtlinien und Verfahren zur Verwaltung und Archivierung der Aufzeichnungen abgelaufener Patienten gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften zur Aufbewahrung von Krankenakten.
www.alskrankheit.net © Gesundheitswissenschaften