Stellen Sie die Entfernung eines von Ihrem Arzt angelegten Gipsverbandes in Rechnung?
Die Entfernung eines Gipsverbandes wird in der Regel von einem Arzt oder einer anderen medizinischen Fachkraft durchgeführt und ist kein spezieller zahnärztlicher Eingriff. Daher ist es in der Regel nicht vom Zahnarzt in Rechnung zu stellen.