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Sind Massagen eine steuerlich abzugsfähige medizinische Ausgabe?

Massagen zu medizinischen Zwecken können als Krankheitskosten steuerlich absetzbar sein. Im Allgemeinen handelt es sich bei den erstattungsfähigen medizinischen Ausgaben um Ausgaben, die zur Diagnose, Heilung, Linderung, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten dienen oder die sich auf die Struktur oder Funktion des Körpers beziehen. Wenn eine Massage von einem Arzt für ein bestimmtes Krankheitsbild verordnet wird und nicht in erster Linie der allgemeinen Entspannung oder kosmetischen Zwecken dient, kann sie als abzugsfähige Krankheitskosten gelten.

Um den Abzug geltend zu machen, müssen Sie Ihre Abzüge aufschlüsseln, anstatt den Standardabzug vorzunehmen. Darüber hinaus müssen Sie bestimmte andere Anforderungen erfüllen, z. B. ausreichende anrechenbare medizinische Kosten, die einen bestimmten Schwellenwert überschreiten.

Zusätzliche Tipps:

1. Konsultieren Sie immer einen Steuerberater, um sicherzustellen, dass Sie die neuesten Regeln und Vorschriften zu Steuerabzügen befolgen.

2. Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen wie Quittungen, Verschreibungsbescheinigungen und medizinische Unterlagen zu Ihren Massagekosten auf, für den Fall, dass Sie steuerliche Nachweise vorlegen müssen.

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