Ja, Ihr Ehemann ist gesetzlich für unbezahlte Arztrechnungen verantwortlich, wenn er der Hauptversicherte ist. Als Hauptversicherer ist er letztlich dafür verantwortlich, dass alle Arztrechnungen bezahlt werden, unabhängig davon, ob er derjenige ist, der die medizinische Versorgung in Anspruch genommen hat oder nicht. Das heißt, wenn Ihnen und Ihrem Mann medizinische Kosten entstehen, die nicht von der Versicherung gedeckt sind, ist er für deren Bezahlung verantwortlich. Es ist wichtig, dass Sie beide sich dieser Verantwortung bewusst sind und sicherstellen, dass Sie einen Plan zur Begleichung etwaiger Arztrechnungen haben.