Der Consumer Credit Protection Act (CCPA) begrenzt den Betrag des verfügbaren Einkommens einer Person, der zur Begleichung einer medizinischen Schuld gepfändet werden kann, auf 25 % ihres wöchentlichen Nettolohns. Diese Grenze gilt für Pfändungen, die von einem Gericht oder einer staatlichen Stelle angeordnet wurden, sowie für Pfändungen, die von privaten Gläubigern aufgrund einer gerichtlichen Anordnung erwirkt wurden