Abdeckung:
* Handlungen oder Unterlassungen: Deckt Haftungsansprüche ab, die aus fahrlässigen Handlungen, Unterlassungen oder Fehlern bei der Erbringung medizinischer Leistungen resultieren.
* Patientenverletzungen: Schützt vor Ansprüchen aufgrund angeblicher Schäden oder Verletzungen des Patienten, die durch die Handlungen oder Entscheidungen des versicherten Fachpersonals verursacht wurden.
* Schadensaufwendungen: Deckt Rechtskosten, Verteidigungskosten und Vergleiche (bis zur Versicherungssumme) im Zusammenhang mit Ansprüchen wegen Kunstfehlern ab.
* Einwilligung: Wenn ein Anspruch darauf zurückzuführen ist, dass der Patient einer medizinischen Behandlung nicht nach Aufklärung zugestimmt hat, kann die Police eine Deckung bieten.
Richtlinienoptionen:
* Claims-Made-Richtlinie: Der Versicherungsschutz gilt für Ansprüche, die während der Versicherungslaufzeit gemeldet werden, unabhängig davon, wann sich der Vorfall ereignet hat.
* Vorkommensrichtlinie: Der Versicherungsschutz gilt für Vorfälle, die während der Versicherungslaufzeit auftreten, auch wenn der Anspruch nach Ablauf der Police geltend gemacht wird.
Schwanzabdeckung:
Wenn ein Arzt in den Ruhestand geht oder die Praxis verlässt, kann er eine Restlebensversicherung abschließen, um seine Berufshaftpflichtversicherung über das Ende der Versicherungslaufzeit hinaus zu verlängern. Dies gewährleistet einen kontinuierlichen Schutz für Vorfälle, die während der aktiven Praxis aufgetreten sind.
Wichtigkeit:
Eine Berufshaftpflichtversicherung spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz medizinischer Fachkräfte und ihrer Praxen, indem sie vor finanziellen Risiken schützt und für Sicherheit sorgt. Es hilft auch bei der Deckung von Rechtskosten und der Abwehr von Ansprüchen, sodass sich medizinische Fachkräfte ohne übermäßige finanzielle Sorgen auf die Patientenversorgung konzentrieren können.
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