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Kann Ihre Krankenkasse Ihnen eine vorgenommene Prämienerhöhung rückwirkend in Rechnung stellen?

Dies hängt von den spezifischen Gesetzen und Vorschriften in Ihrem Land sowie den Bedingungen Ihrer Versicherungspolice ab. Generell ist es den Versicherungsgesellschaften nicht gestattet, ihren Versicherungsnehmern Prämienerhöhungen nachträglich in Rechnung zu stellen. Es kann jedoch bestimmte Umstände geben, unter denen dies zulässig ist, beispielsweise in Fällen von Betrug oder falschen Angaben seitens des Versicherungsnehmers oder wenn die erhöhte Prämie auf eine Änderung des Versicherungsschutzes oder der Leistungen zurückzuführen ist.

Wenn Ihnen rückwirkend eine Prämienerhöhung in Rechnung gestellt wird, ist es wichtig, sich an Ihre Versicherungsgesellschaft zu wenden, um den genauen Grund für die Erhöhung zu erfahren und Ihre Rechte und Möglichkeiten zu klären. Möglicherweise möchten Sie für weitere Beratung auch einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt konsultieren.

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