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Kann Ihr Arzt Ihnen eine Rechnung stellen, bevor er einen Anspruch bei der Zweitversicherung geltend macht?

In den Vereinigten Staaten können medizinische Anbieter (einschließlich Ärzte) Patienten die erbrachten medizinischen Leistungen in Rechnung stellen, unabhängig davon, ob sie einen Anspruch bei den Versicherungsgesellschaften des Patienten eingereicht haben. Dies wird als „Saldoabrechnung“ oder „Überraschungsabrechnung“ bezeichnet.

Es gibt jedoch einige Fälle, in denen die Abrechnung des Restbetrags eingeschränkt sein kann. Unter bestimmten Umständen und je nach Bundesland sind einige Anbieter beispielsweise möglicherweise nicht in der Lage, die Rechnung für Patienten auszugleichen, wenn der Patient durch Medicare oder Medicaid versichert ist.

Darüber hinaus haben einige private Versicherer möglicherweise Verträge mit Anbietern, die es ihnen verbieten, Patienten den Restbetrag in Rechnung zu stellen. Allerdings ist es für Patienten wichtig, ihre Versicherungspolicen zu überprüfen und sich zu vergewissern, ob sie über einen Schutz vor Restzahlung verfügen, bevor sie medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.

Wenn Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung erhalten, bevor dieser einen Anspruch bei Ihrer Zweitversicherung eingereicht hat, sollten Sie sich an Ihre Versicherungsgesellschaft wenden, um festzustellen, ob die Rechnung von Ihrer Police abgedeckt ist. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie die Zahlungsmodalitäten mit Ihrem Arzt besprechen oder erwägen, sich von einem netzinternen Anbieter behandeln zu lassen, um eine Restabrechnung zu vermeiden.

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