Ja, wenn Korrekturen an Krankenakten vorgenommen werden, sollten diese mit einem Datums- und Zeitstempel versehen werden. Dadurch soll die Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit der Krankenakte gewährleistet werden, sodass medizinisches Fachpersonal vorgenommene Änderungen nachverfolgen und eine klare Historie der Revisionen führen kann.