- Medizinische Notfälle :In Fällen, in denen die Gesundheit oder Sicherheit des Patienten unmittelbar gefährdet ist, können medizinische Fachkräfte ohne ausdrückliche Zustimmung des Patienten auf medizinische Unterlagen zugreifen und diese freigeben, insbesondere wenn der Patient nicht in der Lage ist, eine Einwilligung nach Aufklärung zu erteilen.
- Gerichtsverfahren :Medizinische Fachkräfte können medizinische Unterlagen als Reaktion auf berechtigte rechtliche Anfragen, wie z. B. Vorladungen oder Gerichtsbeschlüsse, herausgeben.
- Berichterstattung über die öffentliche Gesundheit :Medizinische Unterlagen können zum Zweck der Krankheitsmeldung, -überwachung, -kontrolle und -prävention an öffentliche Gesundheitsbehörden weitergegeben werden.
- Strafverfolgungsuntersuchungen :Medizinische Fachkräfte können aufgrund berechtigter rechtlicher Anfragen oder Haftbefehle medizinische Unterlagen an Strafverfolgungsbehörden weitergeben.
- Aktivitäten zur Gesundheitsaufsicht :Medizinische Unterlagen können an staatliche oder bundesstaatliche Behörden weitergegeben werden, die für Gesundheitsaufsichtsaktivitäten zuständig sind, wie etwa Zulassungsbehörden oder staatliche Qualitätsverbesserungsprogramme.
- Meldung von Kindesmissbrauch :Medizinische Unterlagen können an die Behörden weitergegeben werden, wenn der Verdacht oder die Beweise für Kindesmissbrauch vorliegen.
- Gerichtsmediziner/medizinische Prüfer :Medizinische Fachkräfte können bei der Untersuchung eines Todesfalls medizinische Unterlagen an Gerichtsmediziner oder Gerichtsmediziner weitergeben.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Gesundheitsdienstleister in jedem Fall dazu verpflichtet sind, geltende Datenschutzgesetze einzuhalten, wie beispielsweise den Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA), der Regeln und Schutzmaßnahmen für die Verwendung und Offenlegung geschützter Gesundheitsinformationen festlegt.
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