- Krankenversicherungsprämie für sich selbst, den Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder
- Krankenversicherungsprämie für Eltern gezahlt
- Kosten für eine Vorsorgeuntersuchung.
Der maximale Abzug, der gemäß Abschnitt 80D geltend gemacht werden kann, hängt vom Alter der versicherten Person und ihrem Verhältnis zum Steuerzahler ab. Für Einzelpersonen und HUFs gelten folgende Abzugsgrenzen:
1. Für sich selbst, den Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder:
- Bis zu Rs. 25.000 für Personen unter 60 Jahren
- Bis zu Rs. 50.000 für Personen ab 60 Jahren
2. Für Eltern:
- Bis zu Rs. 25.000 für Eltern, die unter 60 Jahre alt sind
- Bis zu Rs. 50.000 für Eltern, die 60 Jahre oder älter sind
3. Zur Vorsorgeuntersuchung:
- Bis zu Rs. 5000 pro Geschäftsjahr
Um den Abzug gemäß Abschnitt 80D geltend zu machen, muss der Steuerzahler die folgenden Bedingungen erfüllen:
1. Die Krankenversicherung muss von einer Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein, die von der Insurance Regulatory and Development Authority of India (IRDAI) zugelassen ist.
2. Der Prämienbetrag ist im jeweiligen Geschäftsjahr zu zahlen
3. Der Steuerzahler muss über Quittungen oder andere Belege für die Prämienzahlung verfügen
Es ist wichtig zu beachten, dass der Abzug gemäß Abschnitt 80D nur für den Betrag möglich ist, der für die Krankenversicherungsprämien gezahlt wird, und nicht für andere medizinische Ausgaben. Darüber hinaus ist der Abzug nicht für Krankenversicherungsprämien möglich, die an Arbeitnehmer gezahlt werden, die einer Gruppenkrankenversicherung unterliegen.
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