Ein 401(k)-Konto kann jedoch zur Begleichung anderer Schulden genutzt werden, die Sie schulden, beispielsweise Kreditkartenschulden, Studiendarlehen oder Steuerrückstände. Dies liegt daran, dass diese Schulden als „ungesichert“ gelten. Eine ungesicherte Schuld ist eine Schuld, die nicht durch Sicherheiten wie ein Haus oder ein Auto besichert ist. Da 401(k)-Konten als ungesicherte Vermögenswerte gelten, können sie von Gläubigern zur Begleichung von Schulden beschlagnahmt werden.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. Wenn Sie beispielsweise Opfer eines Identitätsdiebstahls werden, können Sie Ihr 401(k)-Konto möglicherweise vor der Beschlagnahmung schützen. Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesstaaten Gesetze, die 401(k)-Konten vor Gläubigern schützen.
Wenn Sie befürchten, dass Ihr 401(k)-Konto zur Begleichung unbezahlter Arztrechnungen genutzt wird, sollten Sie mit einem Anwalt sprechen.
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