Nein, die Krankheitsschuld erlischt nicht mit dem Patienten. In den meisten Fällen werden medizinische Schulden auf den Nachlass des Patienten abgewälzt, der dann für die Tilgung der Schulden verantwortlich ist. Wenn der Nachlass nicht über genügend Mittel verfügt, um die Schulden zu begleichen, können die Gläubiger möglicherweise die Vermögenswerte des Patienten beschlagnahmen, beispielsweise sein Haus, sein Auto oder seine Bankkonten. In einigen Fällen können medizinische Schulden sogar auf die Familienangehörigen des Patienten abgewälzt werden.