1) Schulden des Nachlasses: Arztrechnungen und andere Schulden des Verstorbenen werden grundsätzlich zu Nachlassverbindlichkeiten. Das Vermögen des Nachlasses wird zur Begleichung dieser Schulden verwendet, bevor Vermögenswerte an die Begünstigten verteilt werden.
2) Priorität der Schulden: Bei der Begleichung von Nachlassschulden wird Arztrechnungen in der Regel eine hohe Priorität eingeräumt. Das bedeutet, dass Arztrechnungen vor anderen Arten von Schulden wie Kreditkartenschulden oder Privatkrediten bezahlt werden müssen.
3) Nachlassvermögen im Vergleich zu Nichtnachlassvermögen: Wenn der Nachlass der verstorbenen Person der Nachlasspflicht unterliegt, überwacht das Gericht die Begleichung der Schulden und die Verteilung des Vermögens. Wenn der Nachlass nicht der Nachlasspflicht unterliegt, bestimmen die Bestimmungen des Testaments oder des Nachlassplans der verstorbenen Person, wer für die Zahlung der Arztrechnungen verantwortlich ist.
4) Individuelle Haftung der Begünstigten: In einigen Fällen können die Begünstigten eines Nachlasses persönlich für die Arztrechnungen des Verstorbenen haftbar gemacht werden. Dies ist wahrscheinlicher, wenn die Begünstigten für die medizinische Versorgung verantwortlich waren oder wenn sie Vermögenswerte aus dem Nachlass erhielten, die zur Begleichung der Arztrechnungen verwendet werden konnten.
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