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Muss ein medizinisches Unternehmen Sie warnen, dass es ein Inkassobüro beauftragt?

Ja.

Der Fair Debt Collection Practices Act (FDCPA) verlangt von Inkassobüros, darunter auch medizinischen Inkassobüros, den Verbrauchern innerhalb von fünf Tagen nach der ersten Kontaktaufnahme bestimmte Informationen schriftlich zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen müssen Folgendes umfassen:

* Der Name des Inkassobüros.

* Die Höhe der Schulden.

* Der Name des Gläubigers, dem die Schuld geschuldet wird.

* Eine Erklärung, dass der Verbraucher 30 Tage Zeit hat, die Schuld schriftlich anzufechten.

* Eine Erklärung, dass der Verbraucher eine schriftliche Überprüfung der Schulden verlangen kann.

Zusätzlich zu diesen Anforderungen verbietet das FDCPA Inkassobüros auch die Anwendung unlauterer oder irreführender Praktiken zum Eintreiben von Schulden. Dazu gehören falsche oder irreführende Angaben, der Einsatz von Drohungen oder Gewalt sowie die Belästigung von Verbrauchern.

Wenn Sie von einem Inkassobüro kontaktiert werden, ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen. Weitere Informationen zu Ihren Rechten gemäß FDCPA finden Sie auf der Website des Consumer Financial Protection Bureau.

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