Die Abschreibung der überhöhten Gebühren als uneinbringliche Forderungen kann finanzielle Auswirkungen für den Gesundheitsdienstleister haben, da die Praxis dann keine Erstattung für diese Leistungen erhält. Allerdings ziehen es Anbieter möglicherweise vor, diese Verluste aufzufangen, anstatt die zusätzlichen Kosten an den Patienten weiterzugeben, insbesondere wenn ihnen die Zufriedenheit und Bindung des Patienten am Herzen liegt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Entscheidung, einen Betrag abzuschreiben, im Ermessen der Gesundheitspraxis liegt und von verschiedenen Faktoren wie deren Finanzpolitik, Patientenbeziehungen und der Häufigkeit solcher versicherungsbezogener Probleme beeinflusst wird.
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