Der Betrag, den die Versicherung abdeckt, hängt jedoch von der Art Ihres Versicherungsplans und den spezifischen Details Ihres Plans ab.
Generell gibt es zwei Hauptarten von Krankenversicherungen:
1. Health Maintenance Organizations (HMOs) :Bei einer HMO müssen Sie in der Regel innerhalb eines Netzwerks von Anbietern bleiben, um Versicherungsschutz zu erhalten. Wenn Sie sich an einen Anbieter außerhalb Ihres Netzwerks wenden, sind Sie möglicherweise überhaupt nicht versichert oder müssen mehr aus eigener Tasche bezahlen.
2. Preferred Provider Organizations (PPOs) :Mit einem PPO können Sie zu jedem beliebigen Anbieter gehen, aber Sie zahlen möglicherweise mehr aus eigener Tasche, wenn Sie zu einem Anbieter außerhalb des Netzwerks gehen.
Wenn Sie eine HMO haben und sich an einen netzinternen Anbieter wenden, übernimmt Ihre Versicherungsgesellschaft in der Regel einen erheblichen Teil der Kosten Ihres medizinischen Eingriffs, auch wenn Sie Ihren jährlichen Selbstbehalt nicht erfüllt haben. Möglicherweise müssen Sie jedoch dennoch eine Zuzahlung oder Mitversicherung zahlen, bei der es sich um feste Dollarbeträge oder Prozentsätze der Gesamtkosten des Verfahrens handelt.
Wenn Sie einen PPO haben und sich an einen netzinternen Anbieter wenden, übernimmt Ihre Versicherungsgesellschaft in der Regel auch einen erheblichen Teil der Kosten für Ihren medizinischen Eingriff, aber Sie müssen möglicherweise mehr aus eigener Tasche bezahlen als bei einem HMO. Möglicherweise müssen Sie eine höhere Zuzahlung bzw. Mitversicherung zahlen und möglicherweise auch einen Selbstbehalt zahlen, bevor Ihr Versicherungsschutz eintritt.
Wenn Sie mit einem HMO oder PPO zu einem Anbieter außerhalb des Netzwerks gehen, sind Sie möglicherweise überhaupt nicht versichert oder müssen die gesamten Kosten des Verfahrens aus eigener Tasche bezahlen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Details Ihrer Krankenversicherung den Betrag bestimmen, den Ihre Versicherungsgesellschaft für einen kostspieligen medizinischen Eingriff übernimmt, für den Sie Ihren Selbstbehalt noch nicht erfüllt haben. Sie sollten sich vor dem Eingriff an Ihre Versicherungsgesellschaft wenden, um eine klare Vorstellung davon zu bekommen, wie hoch Ihr Versicherungsschutz sein wird.
www.alskrankheit.net © Gesundheitswissenschaften