Das bedeutet, dass der Arzt die Interessen des Patienten über seine eigenen stellen und ihm die bestmögliche Pflege bieten muss.
2. Pflicht zur Einwilligung nach Aufklärung.
Das bedeutet, dass der Arzt den Patienten über alle wesentlichen Risiken, Vorteile und Alternativen zur Behandlung des Patienten informieren muss, bevor der Patient eine Einverständniserklärung zur Behandlung unterzeichnet.
3. Vertraulichkeitspflicht.
Das bedeutet, dass der Arzt die Patientendaten vertraulich behandeln und diese nicht ohne Zustimmung des Patienten an Dritte weitergeben darf.
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