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Können Sie Arztrechnungen zu einer bestehenden Insolvenz nach Kapitel 13 hinzufügen?

Im Allgemeinen können Sie einer bestehenden Insolvenz nach Kapitel 13 keine neuen Schulden hinzufügen. Bei Kapitel 13 handelt es sich um eine Sanierungsinsolvenz, und die Schulden, die Sie in Ihre Insolvenz einbeziehen können, sind auf die Schulden beschränkt, die Sie zum Zeitpunkt der Einreichung Ihres Antrags schulden. Es kann jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel geben.

Prioritäre Schulden: Wenn Ihre Arztrechnungen nach dem Insolvenzgesetz als vorrangige Schulden gelten, können Sie sie möglicherweise zu Ihrem Insolvenzplan nach Kapitel 13 hinzufügen. Vorrangige Schulden sind Schulden, die vor allen anderen Schulden wie Steuern, Unterhalt für Kinder und bestimmten Arten von Darlehen vollständig beglichen werden müssen.

Unbezahlte Rechnungen aus Ihrem Plan: Wenn Sie aus dem Zeitraum, in dem Ihr Insolvenzplan nach Kapitel 13 in Kraft ist, unbezahlte Arztrechnungen haben, können Sie diese möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt in Ihren Plan aufnehmen. Dies wird als „Änderung“ Ihres Plans bezeichnet. Beachten Sie jedoch, dass Sie Ihren Plan nur ändern können, wenn das Gericht Ihrem Antrag zustimmt.

Erweiterungen: In einigen Fällen können Sie Ihren Insolvenzplan nach Kapitel 13 möglicherweise um bis zu zwei Jahre verlängern. Wenn Sie Ihren Plan verlängern, können Sie möglicherweise neue Schulden hinzufügen, einschließlich Arztrechnungen.

Wenn Sie erwägen, Arztrechnungen zu Ihrer Insolvenz nach Kapitel 13 hinzuzufügen, ist es wichtig, mit einem Insolvenzanwalt zu sprechen, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob Sie berechtigt sind, Arztrechnungen zu Ihrem Insolvenzplan hinzuzufügen, und er kann Ihnen bei der Beantragung einer Änderung oder Verlängerung behilflich sein.

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