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Kann ein Arzt einen Eingriff in Rechnung stellen, den er nicht durchgeführt hat, für den er aber eine Kostenerstattung hatte?

Im Allgemeinen kann ein Arzt einen Eingriff, den er nicht durchgeführt hat, nicht in Rechnung stellen, selbst wenn der Patient dafür versichert war. Dies gilt als betrügerische Abrechnung und kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben.

Von dieser Regel gibt es einige Ausnahmen. Wenn ein Arzt beispielsweise einen Eingriff beaufsichtigt, der von einem anderen medizinischen Fachpersonal durchgeführt wird, kann er möglicherweise den Eingriff in Rechnung stellen, auch wenn er ihn nicht tatsächlich durchgeführt hat. Darüber hinaus haben einige Ärzte möglicherweise eine Abrechnungsvereinbarung mit einem anderen Anbieter, die es ihnen ermöglicht, die von diesem Anbieter durchgeführten Eingriffe in Rechnung zu stellen.

Diese Ausnahmen sind jedoch selten. In den meisten Fällen kann ein Arzt nur die Eingriffe in Rechnung stellen, die er selbst durchgeführt hat. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen ein Eingriff in Rechnung gestellt wurde, den Sie nicht erhalten haben, sollten Sie sich an Ihre Versicherungsgesellschaft oder die Arztpraxis wenden, um das Problem zu klären.

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