Die allgemeine Verjährungsfrist für ärztliche Kunstfehler beträgt in Maryland fünf Jahre ab dem Datum, an dem die Verletzung eingetreten ist, oder drei Jahre ab dem Datum, an dem die Verletzung oder ihre Ursache entdeckt wurde oder hätte entdeckt werden müssen, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel, beispielsweise für Minderjährige und Behinderte.