Die Versicherung gegen medizinische Kunstfehler für Notärzte in Krankenhäusern ist in der Regel in der Versicherungspolice des Krankenhauses enthalten und wird vom Krankenhaus selbst als Teil seiner laufenden Kosten für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen bezahlt. Krankenhäuser sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sie über einen angemessenen Versicherungsschutz verfügen, um ihr Personal, einschließlich Ärzte, vor möglichen Ansprüchen wegen ärztlicher Kunstfehler zu schützen. Die Krankenhäuser veranschlagen diese Ausgaben als Teil ihrer Gesamtbetriebskosten und können diese Ausgaben in die Erstattungssätze einbeziehen, die sie für Patientenleistungen berechnen.