Das bedeutet, dass ein Krankenhaus vier Jahre Zeit hat, eine Klage gegen Sie wegen einer Schuld einzureichen, die Sie ihm schulden. Wenn sie innerhalb dieser Frist keine Klage einreichen, können sie ihre Schulden nicht mehr gerichtlich durchsetzen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verjährungsfrist verlängert, also unterbrochen oder gestoppt werden kann. Dies kann verschiedene Gründe haben, beispielsweise wenn Sie eine Teilzahlung der Schulden leisten oder Insolvenz anmelden.
Wenn Sie wegen einer Privatkrankenhausrechnung verklagt werden, ist es wichtig, mit einem Anwalt zu sprechen, um Ihre Rechte und Möglichkeiten zu besprechen.
www.alskrankheit.net © Gesundheitswissenschaften