Können Sie in Ihrer Steuererklärung Krankenhausrechnungen aufführen, die nicht vollständig bezahlt wurden?
Nicht vollständig bezahlte Krankenhausrechnungen können Sie in Ihrer Steuererklärung nicht angeben. Sie können nur Krankheitskosten abziehen, die Sie im Steuerjahr tatsächlich bezahlt haben.